Kurzantwort
Das Gebührenverzeichnis Hebammenhilfe ist mehr als eine Preisliste. Es legt fest, welche Leistungen und Regeln zu deiner Rechnung gehören. Und weil sich Kataloge ändern können, muss eine alte Rechnung auch später noch zu ihrem Leistungsdatum passen.
Warum die Katalogversion zählt
Gebühren und Regeln ändern sich. Eine Rechnung vom März darf nicht plötzlich mit April-Preisen neu gelesen werden. Deshalb gehören Leistungsdatum und Katalogversion zusammen — besonders sichtbar beim Übergang auf den Hebammenhilfevertrag ab 01.04.2026.
Was eine Plausibilitätsprüfung dir zeigen kann
Je nach Position und Software u. a.:
- Pflichtfelder zur Position (z. B. Kilometer bei Wegegeld, Steigerungsfaktor bei Privat)
- Mengen- und Zeitraumregeln
- Kombinationshinweise
- Vollständigkeit von IK und Versichertendaten
- Zuschlagszeiten der Leistung (Abend/Nacht/Wochenende) — das ist etwas anderes als Wegegeld
Beim Wegegeld selbst gilt seit 01.04.2026 keine Tag-/Nacht-Unterscheidung mehr und keine alten ≤2-km-Pauschalen; abrechenbar sind die Positionsnummern 50100–50400 (Details im Wegegeld-Ratgeber).
Eine Warnung ist eine Hilfe, kein fachliches Urteil. Die Verantwortung für deine Rechnung bleibt bei dir.
Privat und IGeL
Privat- und IGeL-Leistungen folgen eigenen Vereinbarungen und gehören nicht in denselben GKV-Export. Gute Software trennt diese Pfade klar.
Fazit
Wenn du das Gebührenverzeichnis als Regelwerk behandelst, wird die Abrechnung verständlicher. Gute Software zeigt dir die passende Position und warnt vor Lücken, bevor du den Export machst.
FAQ
Woher kommt der Katalog?
Aus dem gültigen Hebammenhilfevertrag bzw. den veröffentlichten Positionsverzeichnissen der GKV-Seite.
Kann ich alte Rechnungen nach Katalogwechsel behalten?
Ja — historisch korrekt mit der damals gültigen Version. Neue Leistungen nutzen den aktuellen Katalog.