Kurzantwort
Wegegeld vergütet den Weg zur aufsuchenden Hilfeleistung — nicht den Besuch selbst. Seit dem Hebammenhilfevertrag ab 01.04.2026 gilt eine einheitliche Kilometervergütung: keine Tag-/Nacht-Unterscheidung mehr beim Wegegeld, und die früheren Pauschalen für Wege bis zwei Kilometer entfallen. Was bleibt, sind Kilometer, die passende GPOS und — wo nötig — eine Begründung bei längeren Strecken.
Zuschläge für Leistungen am Abend, in der Nacht oder am Wochenende gibt es weiterhin. Die gehören zur Leistung, nicht zum Wegegeld. Beide Themen nicht vermischen.
Was sich 2026 am Wegegeld geändert hat
Die AOK-FAQ zum Hebammenhilfevertrag (Frage 16) fasst die Vereinfachung klar: Die Abrechnung des Wegegelds wurde vereinfacht. Weggefallen sind neben den Pauschalen für Wege bis zwei Kilometer auch die Unterscheidung nach Fahrten zur Tag- oder Nachtzeit.
Stattdessen rechnest du Wegegeld über die Positionsnummern im Vergütungsverzeichnis ab (Stand Anlage 1.1 Abschnitt 2, ab 01.04.2026):
| GPOS | Bedeutung | Vergütung (laut Verzeichnis) |
|---|---|---|
| 50100 | Wegegeld je km (Einzelfahrt) | 0,97 € je km |
| 50200 | anteiliges Wegegeld je km (mehrere Versicherte auf einem Weg / Tour) | 0,97 € je km |
| 50300 | Maut, Fähre, Begleitfahrt nach Vertrag | tatsächliche Kosten (Nachweis) |
| 50400 | öffentliche Verkehrsmittel | 3,37 € pauschal je Fahrt |
Die Beträge stammen aus dem veröffentlichten Vergütungsverzeichnis der Vertragspartner. Sie können sich in späteren Anlagen ändern — prüfe bei Unsicherheit immer die aktuelle PDF-Fassung.
Welche Strecke ist abrechenbar?
Laut Vergütungsvereinbarung (§ 11 Wegegeld) und AOK-FAQ Q16 gilt typischerweise:
- Grundsatz: einfache Wegstrecke bis 25 km zur Hilfeleistung.
- Ausnahmen bis maximal 50 km (einfache Fahrt) nur bei einem abgeschlossenen Begründungkatalog:
- geplante Geburt im häuslichen Umfeld (einschließlich daraus entstehender Hilfeleistungsbedarfe in Schwangerschaft und frühem Wochenbett),
- Vertretung einer anderen Hebamme, oder
- keine Hebamme im Umkreis von 25 km verfügbar.
Die Gründe — und bei Vertretung der Name der vertretenen Hebamme — sind in der Abrechnung zu vermerken. Es handelt sich um einen geschlossenen Katalog: Was nicht genannt ist, gilt nicht als Ausnahmegrund.
Weitere vertragliche Leitplanken (Auswahl):
- Abrechenbar ist die kürzest mögliche Strecke zur Hilfeleistung.
- Wege zu Sprechstunden und Kursen in Einrichtungen sowie anlässlich von Klinik-Diensten sind nicht erstattungsfähig.
- Bei mehreren Versicherten auf einem Weg wird die Gesamtstrecke anteilig aufgeteilt und mit 50200 abgerechnet.
- Öffentliche Verkehrsmittel laufen über 50400, nicht parallel als km-Wegegeld mit dem PKW.
Das ist Vertragslesart, keine individuelle Kassenberatung. Bei Grenzfällen lohnt der Blick in Vertrag, FAQ und — wenn nötig — die Fachberatung deines Berufsverbands.
Was du direkt nach dem Hausbesuch festhalten solltest
- Start und Ziel (Praxis / vorheriger Stopp → Patientin)
- einfache Strecke in Kilometern und ob es eine Tour/Anteiligkeit war
- welche Hilfeleistung den Weg auslöst
- ob 50100, 50200, 50300 oder 50400 passt
- bei Strecken über 25 km: welcher Ausnahmegrund greift — und der Nachweis dazu
Uhrzeit und Wochentag brauchst du weiterhin für Zuschlagspositionen der Leistung (Nacht, Samstag ab 12 Uhr, Sonn-/Feiertag). Für das Wegegeld selbst entfällt die alte T/N-Kennzeichnung.
Wo es schnell schiefgeht
- Wegegeld ohne passende aufsuchende Besuchleistung
- km später aus dem Kopf geschätzt — Fahrtenbuch und Rechnung passen dann nicht
- alte Gewohnheit „Tag/Nacht-Wegegeld“ oder ≤2-km-Pauschale weiterdenken
- Zuschlagszeiten der Leistung mit Wegegeld verwechseln
- Ausnahme über 25 km ohne dokumentierten Kataloggrund
- Tour-Anteiligkeit (50200) und Einzelfahrt (50100) vermischen
So bleibt es im Alltag machbar
In MIDWIFELY hängst du Kilometer und Wegegeld an die Leistungszeile bzw. an die bestätigte Fahrt. Das Fahrtenbuch in der Steuerzentrale und der Tagesabschluss helfen, Route, Besuch und Position zusammenzuhalten — ohne dass du Freitagabend die Woche rekonstruierst.
Wichtig zur Einordnung: MIDWIFELY ist in der Testphase. Du bereitest Rechnung und validierten Export vor; eine allgemeine GKV-Einreichung ist nicht freigeschaltet. Die fachliche Verantwortung für Position, Kilometer und Begründung bleibt bei dir.
Quellen
Stand der Prüfung: 14.09.2026. Verbindlich sind die Vertragstexte der Partner, nicht dieser Ratgeber.
- AOK FAQ Hebammenhilfevertrag — Q16 Wegegeld (Tag-/Nacht-Unterscheidung und ≤2-km-Pauschalen entfallen; 25/50-km-Regeln)
- GKV-Spitzenverband — Hebammenhilfevertrag
- AOK Anlage 1.1 Abschnitt 2 — Vergütungsverzeichnis (PDF) (GPOS 50100–50400, 0,97 €/km, 50400 3,37 €)
- AOK Anlage 1.1 Abschnitt 1 — Vergütungsvereinbarung (PDF) (§ 11 Wegegeld, Ausnahmegründe bis 50 km)